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1. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Zur Abänderung dieser Bedingungen bedarf es ausdrücklich unserer schriftlichen Zustimmung.
Bedingungen des anderen Vertragspartners verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Diese Bestimmungen werden ergänzt durch die in unseren Geschäftsräumen aushängenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger(Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen(Eigengeschäft)) Stand 23.2.99 sowie den Kfz-Reparaturbedingungen 1988, Stand 12/98, empfohlen vom Zentralverband des KFZ-Handwerks, Bonn.
2. Vertragsabschluß
Alle unsere Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, es sei ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden.
3. Lieferung
Alle unsere Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, es sei ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden.
4. Preise und Zahlung
Alle von uns angegebenen Preise sind freibleibend. Ausdrücklich behalten wir uns Preisänderungen vor, die bis zum Liefertag aufgrund von Änderungen des Materialpreises oder anderer Kosten eintreten. Unsere Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen. Im Falle von Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Diese Zinsen sind sofort fällig. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.
5. Abnahmeverzug
Verweigert der Käufer unserer Waren nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme oder erklärt er zuvor ausdrücklich, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen einschließlich der noch nicht eingelösten Schecks unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach Mahnung die von uns gelieferte Ware zurückzunehmen, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Einen Rücktritt vom Vertrag stellt dies nur bei entsprechender ausdrücklicher schriftlicher Erklärung dar. Bereits bei Vertragsabschluß tritt der Käufer/Vertragspartner uns alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der von uns gelieferten Waren gegen den Abnehmer oder Dritten entstehen. Der Käufer/Vertragspartner ist zur Einziehung dieser Forderungen auch nach dieser Abtretung ermächtigt; unsere Berechtigung, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Unsere Vertragspartner sind auf Verlangen zur Bekanntgabe aller ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldnern und aller erforderlichen Angaben zum Einzug der Forderungen verpflichtet sowie seinen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Im Sinne dieser Bedingungen gilt verarbeitete Ware ausdrücklich als Vorbehaltsware. Wird Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet oder unzertrennbar vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu anderen verwendeten Waren. Wir haben das Recht, Vorbehaltsware jederzeit zu besichtigen oder herauszuverlangen, wenn unser Zahlunganspruch gefährdet erscheint. In der Wegnahme der Ware liegt verbotene Eigenmacht dann nicht.
7. Gewährleistung
Für die Gewährleistung gelten grundsätzlich die Garantiezusagen der Hersteller. Längstenfalls beträgt die Gewährleistungsfrist jedoch 12 Monate, beginnend mit dem Eintreffen der Ware beim Käufer. Für Gebrauchtteile gilt eine Funktionsgarantie bei Empfang der Teile, Austauschteile haben 6 Monate Garantie. Eine längere Gewährleistungsfrist gilt nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Diese Frist wird durch den Käufer nur dann gewahrt, wenn uns eine schriftliche Mängelanzeige bis zum Ablauf der Garantiezeit vorliegt. Wenn der Käufer oder seine Erfüllungsgehilfen Waren oder Warenteile verändern, beschädigen, veräußern oder unsachgemäß behandeln, erlischt die Garantie. Gehaftet wird nur gegenüber dem Käufer/Erstbesteller, nicht jedoch gegenüber Dritten, an die die gelieferte Ware weiterverkauft wurde. Wir tragen keine Kosten für die Rücksendung oder Abholung mangelhafter Teile. Nach Erhalt der Ware hat der Käufer diese unverzüglich auf Menge, Beschaffenheit und Mängelfreiheit zu prüfen. Mängel sind unverzüglich zu rügen. Weitere Ansprüche des Käufers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Insbesondere ausgeschlossen sind Anprüche auf Ersatz von Folgeschäden bzw. Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand.entstanden sind.
8. Haftungsbegrenzung
Unsere Haftung ist auf 2.000.000 DM für Personenschäden und auf 500.000 DM für Sachschäden generell begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden ist generell ausgeschlossen.
9. Datenspeicherung
Die Daten unserer Vertagspartner werden, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des § 26 BDSG zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Unsere Haftung ist auf 2.000.000 DM für Personenschäden und auf 500.000 DM für Sachschäden generell begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden ist generell ausgeschlossen.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen davon unberührt.

Stand 2003
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